Organe der Stiftung
Organe der ROMIUS Stiftung sind ein aus sechs Personen bestehender Stiftungsrat sowie ein aus drei Personen bestehender Vorstand. Sämtliche Mitglieder des Stiftungsrates und des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie wachen gemeinsam über die Einhaltung des Stiftungszwecks und entscheiden auch über über die einzelnen Förderprojekte.
Stiftungsrat:

(Vorsitzender)





Vorstand:

(Vorsitzende)

(stellv. Vorsitzende)


Die Einzelheiten über die Organisation der ROMIUS Stiftung sind in der Stiftungssatzung geregelt.